Bei einem Schiedsverfahren handelt es sich um eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites, das geordnet abläuft und dessen Ziel die Schlichtung ist. Bindende Urteile können ebenfalls verhängt werden, wodurch sich keine Sorgen über die Wirksamkeit dieser Verfahren gemacht werden muss!
- Es ist möglich durch Schiedsverfahren erhebliche Verfahrensverkürzung zu erzielen. Verfahren bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) betragen durchschnittlich zwölf Monate.
- Durch die eben genannte kürzere Verfahrensdauer und individuellen Verfahrensstrukturen können zudem Kosten gespart werden.
- Ein überwiegender Grund ist die Tatsache, dass Schiedsverfahren nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Es kann auch die Möglichkeit bestehen, besonders sensible Unterlagen nicht allen Parteien sondern nur dem Schiedsgericht zu übermitteln.
- Die Schiedsrichter (Die das Verfahren beaufsichtigen und ein Urteil fällen) können durch die Parteien bestimmt werden und besitzen somit eine herausragende Expertise für das jeweilige Schiedsverfahren. Erfahren Sie mehr.
Bildnachweis:
sabthai – stock.adobe.com
Gründe für ein Schiedsverfahren